Führerscheinklassen Übersicht

Allgemeine Information zu den einzelnen Führerscheinklassen:

Klasse

Beschreibung

A direkt

Einstieg ab 25 Jahre für Krafträder  über 35 PS (25KW)

A

Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 34 PS [25 KW], nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)

A1

Leichtkrafträder max. 125 ccm. max. 11 kW*

M

Moped / Mokick (max. 50 ccm)**

B

Kraftwagen bis 3.5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis

BE

Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt

C

Kraftwagen über 3.5 t zulässiger Gesamtmasse

CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

C1

Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse

C1E

Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)

D

Omnibusse

DE

Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

D1

Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen

D1E

Kombination aus Fahrzeugklasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)

L

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h**, auch mit Anhängern

T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h. aber nicht mehr als 60 km/h) 1 **

 

Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 1b dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

**Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren

1 “Nationale“ Klassen. in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.